Die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos steht auf der Kippe. Österreich hat die Steuervergünstigung bereits beendet. In Deutschland wird heftig diskutiert, ob die Regelung verlängert oder abgeschafft werden soll. Die Entscheidung betrifft Millionen Autofahrer und könnte erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie haben.
Inhaltsverzeichnis:
- Lars Klingbeil und der Koalitionsvertrag
- Verband VDA und die Forderungen der Industrie
- Aktuelle Regelung laut ADAC
- Österreich als Vorbild für neue Regelung
- Folgen für den deutschen Markt
Lars Klingbeil und der Koalitionsvertrag
Laut Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) ist im Koalitionsvertrag eine Verlängerung der Steuerbefreiung bis 2035 vorgesehen. Die Umsetzung wird jedoch noch geprüft. Im sogenannten „Autodialog“ der Bundesregierung sollen weitere Maßnahmen zur Stärkung der Branche besprochen werden. Der nächste Autogipfel findet am 9. Oktober statt. Daran nehmen Minister, Ministerpräsidenten, Hersteller, Zulieferer und Arbeitnehmervertreter teil.
Das Verkehrsministerium unterstützt die Verlängerung grundsätzlich. Dort sieht man die Steuerfreiheit als wichtigen Kaufanreiz. Federführend ist jedoch das Bundesfinanzministerium. Für Käufer bleibt die Unsicherheit groß, ob ab 2026 zugelassene Fahrzeuge weiterhin steuerfrei sind.
Verband VDA und die Forderungen der Industrie
Die Autoindustrie fordert Planungssicherheit und eine klare Entscheidung. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) weist auf die Gefahr hin, dass reine Elektroautos ohne Befreiung stärker belastet würden als Plug-in-Hybride. VDA-Präsidentin Müller betonte, dass dies zu Kaufzurückhaltung führen könnte.
Auch Thomas Peckruhn vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) warnt. Ohne steuerliche Vorteile sei der Absatz bei Privatkunden noch schwieriger. Schon jetzt gebe es Zurückhaltung. Zusätzlich sei die versprochene Senkung der Stromsteuer bisher nicht umgesetzt worden.
Aktuelle Regelung laut ADAC
Nach den geltenden Vorschriften gilt:
- Zulassung reiner Elektroautos bis 31. Dezember 2025
- Steuerfreiheit ab Erstzulassung für maximal 10 Jahre
- Befristung bis 31. Dezember 2030
Wechselt das Fahrzeug den Halter, bleibt die Steuerbefreiung bestehen. Ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder spätestens ab 1. Januar 2031 wird die Steuer nach Fahrzeuggewicht berechnet.
Berechnungsgrundlage (laut ADAC)
| Gewicht (kg) | Steuer pro 200 kg |
|---|---|
| bis 2000 | 5,63 € |
| bis 3000 | 6,01 € |
| bis 3500 | 6,39 € |
Ein Beispiel: Beim BMW i3 (1630 kg) beträgt die Steuer mindestens 50 Euro pro Jahr. Im Vergleich zu Verbrennern bleibt dies günstiger.
Österreich als Vorbild für neue Regelung
Österreich hat die Steuerbefreiung im April 2025 beendet. Elektroautos werden dort nun nach Gewicht und Leistung besteuert. Verbrenner werden weiterhin nach Motorleistung und CO₂-Ausstoß belastet.
Beispiele jährlicher Kosten in Österreich (Stand April 2025):
- VW ID.3 Pro: 514 €
- BMW i4: 530 €
- Tesla Model Y: 950 €
- Skoda Enyaq: 480 €
- Hyundai Inster: 108 €
- BMW i3: 170 €
- Audi e-tron 55: 1142 €
- Dacia Spring: 66 €
- BYD Seal: 813 €
- Tesla Model 3: 732 €
Schwere SUVs und leistungsstarke Fahrzeuge zahlen deutlich mehr. Leichte Modelle mit kleiner Leistung bleiben vergleichsweise günstig.
Folgen für den deutschen Markt
In Deutschland gibt es Anfang 2025 bereits 1,65 Millionen reine E-Autos. Ende des Jahres werden es voraussichtlich über 2 Millionen sein. Das politische Ziel liegt jedoch bei 15 Millionen bis 2030.
Die Statistik zeigt, dass Käufer stark auf Förderungen reagieren. Ende der Kaufprämien führte mehrfach zu Einbrüchen bei Neuzulassungen. Ohne Subventionen oder steuerliche Vorteile ist die Nachfrage bisher nicht stabil.
Würde Deutschland wie Österreich verfahren, könnten jährlich mehrere hundert Millionen Euro zusätzlich in die Staatskassen fließen. Dieses Geld könnte in Straßenbau und Ladeinfrastruktur investiert werden.
Quelle: FOCUS, YouTube