Ein langjähriger Verstoß gegen Wettbewerbsregeln erschüttert die Automobilbranche. 16 Autohersteller und der Verband der Automobilindustrie in Europa haben laut EU-Kommission rechtswidrig agiert. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollen sie sich abgesprochen haben, um Kosten für das Recycling von Altfahrzeugen zu vermeiden. Jetzt folgen harte finanzielle Konsequenzen.
Inhaltsverzeichnis:
- Absprachen zwischen VW, Renault und weiteren Herstellern
- Informationsverweigerung gegenüber Konsumenten
- Millionenbußen für VW, BMW und andere
- Folgen für Verbraucher und Branche noch unklar
Absprachen zwischen VW, Renault und weiteren Herstellern
Zwischen Mai 2002 und September 2017 sollen sich 16 große Autobauer illegal koordiniert haben. Ziel war es, Demontagebetriebe nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen zu bezahlen.
Die EU-Kommission stellte fest, dass Hersteller wie Volkswagen, Renault, BMW, Stellantis, Ford und weitere ihre Verträge mit Recyclingfirmen untereinander austauschten und abstimmten.
Diese Praxis verschaffte ihnen wirtschaftliche Vorteile, benachteiligte jedoch kleinere Verwertungsbetriebe sowie Autokäufer. Die Kommission kritisierte, dass durch die Absprachen der Druck verringert wurde, über gesetzliche Recycling-Vorgaben hinauszugehen.
Informationsverweigerung gegenüber Konsumenten
Ein weiterer Vorwurf betrifft das bewusste Zurückhalten von Informationen über recycelbare Fahrzeugteile. Laut der Kommission verzichteten die Hersteller darauf, freiwillig Angaben über wiederverwertbare Komponenten oder Recyclingquoten zu machen.
Diese Strategie sollte verhindern, dass Verbraucher solche Informationen in ihre Kaufentscheidung einbeziehen. Damit entfiel ein Anreiz, umweltfreundlichere Autos zu produzieren oder zu bewerben.
Millionenbußen für VW, BMW und andere
Die EU-Kommission verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt 458 Millionen Euro. Der höchste Einzelbetrag trifft den Volkswagen-Konzern mit 128 Millionen Euro. Renault muss 81 Millionen Euro zahlen, Stellantis 75 Millionen Euro, BMW 25 Millionen Euro.
Weitere betroffene Hersteller sind:
- Mitsubishi
- Ford
- Honda
- Hyundai
- Jaguar
- Mazda
- Opel
- General Motors
- Suzuki
- Toyota
- Volvo
Der Verband ACEA, der die Koordination der Absprachen ermöglicht haben soll, muss zusätzlich 500.000 Euro zahlen. Mercedes-Benz entgeht einer Strafe, da der Konzern als Kronzeuge die Absprachen in Brüssel offengelegt hat.
Folgen für Verbraucher und Branche noch unklar
Gemäß EU-Recht haben Fahrzeughalter das Recht, ihre nicht mehr fahrbereiten Autos kostenlos bei autorisierten Betrieben abzugeben. Sollten dabei Kosten entstehen, müssen diese von den Autoherstellern übernommen werden.
Ob die betroffenen Konzerne die Strafen akzeptieren oder rechtlich dagegen vorgehen, ist bislang nicht bekannt. Klar ist jedoch: Der Fall zeigt, wie weitreichend und langfristig Kartellabsprachen auch im Bereich Umweltschutz und Verbraucherschutz wirken können.
Quelle: Auto Motor Sport